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Rosdorf aktuell
Ausgabe 4/2024
Mitteilungen
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Osterfeuer 2024 in der Gemeinde Rosdorf

In den Ortschaften der Gemeinde Rosdorf werden an folgenden Tagen die Osterfeuer abgebrannt:

Ostersamstag, 30. März 2024:

Atzenhausen

Lemshausen

Obernjesa

Rosdorf

Settmarshausen

Rittergut Olenhusen

Ostersonntag, 31. März 2024:

Dahlenrode

Dramfeld

Klein Wiershausen

Mengershausen

Sieboldshausen

Volkerode

Osterfeuer 2024

Zurzeit laufen wieder die Vorbereitungen zum Abbrennen der Osterfeuer. Auf die Osterfeuerplätze darf nur Baum- und Strauchschnitt angeliefert werden, der auch in der jeweiligen Ortschaft angefallen ist.

Beim Abbrennen von Osterfeuern werden grundsätzlich Naturschutzbelange berührt. Daher ist es zum Schutz von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen und Böschungen abzubrennen.

Damit die Osterfeuer auch weiterhin als Teil unseres Brauchtums erhalten bleiben, bitte ich, folgendes zu beachten:

  1. Das Feuer ist spätestens 2 Wochen im Voraus bei der Gemeinde Rosdorf anzuzeigen.
  2. Da in der Regel der öffentliche Charakter Bestandteil des Brauchtums ist, sind Feuer im privaten Kreis nicht zulässig.
  3. Das Osterfeuerholz darf erst wenige Tage (frühestens 14 Tage) vor dem Abbrennen angefahren werden; ortsspezifische Regelungen, die ein späteres Anfahren (z. B. erst Ostersamstag) vorsehen, sind zu beachten.
  4. Das Lagern und Verbrennen von nicht pflanzlichen Abfällen wie z. B. Haus- und Gewerbeabfall, Sperrmüll, Reifen, Altöl, Friedhofsabfall, behandeltem Holz oder sonstigen Abfällen ist verboten.
  5. Das Material sollte erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet werden soll, auf die Feuerstelle gelegt werden. Kleinere Osterfeuerhaufen sind noch bei Hellem abzuklopfen, größere Haufen dagegen sind vor dem Verbrennen umzuschichten. Dieses Umsetzen dient dazu, dass ungeeignete Stoffe aussortiert werden können und Tiere, die dort Unterschlupf gesucht haben, flüchten können.
  6. Brandbeschleuniger (Benzin, Diesel o. ä.) dürfen nicht verwendet werden. Als Hilfsmittel für das Anzünden kommt trockenes Stroh in Betracht.
  7. Das Feuer soll innerhalb weniger Stunden (in der Regel von Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht) abgebrannt sein. Ein mehrere Tage dahin schwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.
  8. Das Brauchtumsfeuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Das Feuer muss beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
  9. Der Osterfeuerplatz ist umgehend nach dem Abbrennen vom Veranstalter zu säubern. Die entstandenen Brandreste sind ordnungsgemäß innerhalb von 6 Wochen nach Ostern zu beseitigen. Sofern erforderlich, können die Brandreste frühestens 6 Wochen nach dem Abbrennen auf die Zentraldeponie Deiderode gebracht werden.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln dazu führen können, dass das Abbrennen der Osterfeuer untersagt werden muss. Entsprechende Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ich bitte um Beachtung!

Der Bürgermeister
Ansprechpartner*innen bei Fragen zum Osterfeuer in den Ortschaften sind:

Atzenhausen

Herr Ernst-Georg Washausen, Ortsbürgermeister

Dahlenrode

Herr Manfred Schrickel, Ortsbürgermeister

Dramfeld

Herr Tom Fahrenholz, Junggesellenverein Dramfeld

Klein Wiershausen

Herr Fritz Cohrs, IG Schönes Klein Wiershausen

Lemshausen

Herr Jürgen Alrutz, Ortsbürgermeister

Mengershausen

Frau Gitta Rubbert, Ortsbürgermeisterin

Obernjesa

Herr Andreas Körber-Harriehausen, Ortsbürgermeister

Rosdorf

Herr Bernd Schütze, Ortsbürgermeister, oder Herr Mario Wienecke und Herr Manfred Hempfing, Feuerwehrverein Rosdorf

Settmarshausen

Herr Carsten Koch, Ortsbürgermeister

Sieboldshausen

Herr Tommy Gesche, Ortsbürgermeister

Volkerode

Herr Ernst-Jörg Evers, Ortsbürgermeister

Rittergut Olenhusen

Herr Jan Heinemann, Rittergut Olenhusen