Biotonnen und Komposter
Wenn Ihr Grundstück an die freie Feldflur grenzt oder in der Nähe eines Wasserlaufes liegt, sollten Sie Ihren Kompostplatz möglichst weit davon entfernt anlegen und nur einen geschlossenen Komposter verwenden.
Sie sollten das Nahrungsangebot für Nagetiere wie z. B. Ratten nicht dadurch erhöhen, dass Sie Fleisch- und Wurstreste, Fett, Knochen, Eier und Brot in offenen Kompostbehältern kompostieren.
Fütterungsstellen auf privaten Grundstücken
Die Fütterung von Enten, Schwänen, Vögeln oder Tauben durch Privatpersonen sollte unterbleiben. Es bleiben meist größere Mengen ungenutzten Futters zurück, die für Ratten eine gute Nahrungsquelle darstellen.
Vogelfutter am Boden kann Ratten anlocken. Möchte man dies vermeiden, darf man kein Futter am Boden ausbringen und muss geeignete, für Ratten nicht erreichbare Auffangteller unter den Futtersäulen anbringen, zumindest aber Futterreste unter den Futtersäulen täglich beseitigen. Reicht das nicht aus, und leben die Ratten mutmaßlich vor allem von Vogelfutter, sollten die Fütterungen eingestellt werden.
Private Tierhaltung
Futtermittel sollten immer unerreichbar für Ratten in dicht schließenden Behältnissen (z.B: Tonnen) aufbewahrt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass diese sich z.B. unter Hundezwingern, in Entenställen, Hühnergehegen oder im Bereich von Pferdestallungen einnisten. Es sollte keine Bodenfütterung von Haus- oder Nutztieren erfolgen. Geeignet sind stattdessen Futternäpfe oder –schalen. Nach Sättigung der Haustiere sollten diese wieder entfernt werden.