Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rosdorf hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes beschlossen. Es soll ein Bebauungsplan für Grundstücke auf der Südseite der Straßen Hagenbreite und Bahnhofstraße aufgestellt werden, der die Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück beschränkt und die Breite der Grundstückszufahrten regelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Bahnhofstraße 4-6a und Hagenbreite 1-21.
Dieser Beschluss des Verwaltungsausschusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Auskünfte über den Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie über seine Ziele und Zwecke erhalten Sie bei Herrn Rindermann, Gemeinde Rosdorf, Lange Straße 12, 37124 Rosdorf; Email: rindermann@rosdorf.de bzw. Tel. 0551-78901-35.
Der für diesen Bereich aufgestellte Bebauungsplan Nr. 071 „Hagenbreite Südost/ Bahnhofstraße 4-6a“ ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für unwirksam erklärt worden.
Der künftige Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist im hier abgedruckten Über-sichtsplan dargestellt.