Aufgrund der §§ 6 und 9 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage vom 07.03.1995 (Nds. GVBl. S. 50) in der zurzeit gültigen Fassung genießen die sogenannten „stillen Feiertage“ einen besonderen Schutz.
Danach sind bereits von Donnerstag, 02.04.2026, ab 5.00 Uhr bis einschließlich Samstag, 04.04.2026, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.
Zusätzlich sind am Karfreitag, 03.04.2026,
verboten.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich öffentliche Ordnung der Gemeinde Rosdorf, Tel.: 0551/78901-25.