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Rosdorf aktuell
Ausgabe 6/2026
Mitteilungen
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Gemeindeverwaltung

zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Rates und der Ortsräte in der Gemeinde Rosdorf anlässlich der Kommunalwahlen am 13. September 2026

Gem. § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetztes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) in der derzeit geltenden Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert und Folgendes bekannt gegeben:

I. Wahl zum Rat der Gemeinde

1. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter

Für den Rat der Gemeinde Rosdorf sind insgesamt 30 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Das Gemeindegebiet bildet für die Wahl zum Rat der Gemeinde einen Wahlbereich.

3. Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen/Bewerber

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/ Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Höchstzahl der auf den Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen zu benennenden Bewerberinnen/ Bewerber beträgt 35 (§ 21 Abs. 4 NKWG). Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin bzw. eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten (§ 21 Abs. 5 NKWG).

II. Wahl von Ortsräten

1. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter

Für den Ortsrat der Ortschaft Rosdorf sind 9, für die Ortsräte der Ortschaften Atzenhausen, Dahlenrode, Dramfeld, Klein Wiershausen, Lemshausen, Mengershausen, Obernjesa, Settmarshausen, Sieboldshausen und Volkerode jeweils 5 Ortsratsmitglieder zu wählen (§ 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Rosdorf).

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Die Ortschaften Atzenhausen, Dahlenrode, Dramfeld, Klein Wiershausen, Lemshausen, Mengershausen, Obernjesa, Rosdorf, Settmarshausen, Sieboldshausen und Volkerode bilden für die Wahl der Ortsräte jeweils einen eigenen Wahlbereich.

3. Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen/Bewerber

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/ Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Höchstzahl der auf Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen zu benennenden Bewerberinnen/Bewerbern beträgt für die Wahl zum Ortsrat der Ortschaft Rosdorf 14, für die Wahl zu den übrigen Ortsräten 10 (§ 21 Abs. 4 NKWG). Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/ eines Einzelbewerbers

(Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer Bewerberin/eines Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten (§ 21 Abs. 5 NKWG).

4. Unterschriften für Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Sofern die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht vorliegen, muss jeder Wahlvorschlag von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Zu den Wahlen auf Ortschafts- und Gemeindeebene ist folgende Anzahl von Unterstützungsunterschriften erforderlich:

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Für die Wahl zum Rat der Gemeinde Rosdorf: 20 Unterstützungsunterschriften

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Für die Wahl zum Ortsrat Rosdorf: 20 Unterstützungsunterschriften

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Für die Wahl zu den übrigen Ortsräten: Jeweils 10 Unterstützungsunterschriften

Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind gem. § 32 Niedersächsische Kommunalwahlordnung auf einem amtlichen Formblatt zu erbringen, das auf Anforderung kostenfrei von der Wahlleitung zur Verfügung gestellt wird.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf erst dann durch Unterschriften unterstützt werden, wenn die Bewerberinnen/Bewerber aufgestellt sind. Bereits bei der Anforderung von Formblättern für Unterstützungsunterschriften ist die Aufstellung der Bewerberinnen/Bewerber gem. § 24 Abs. 1 NKWG zu bestätigen. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und – bewerbern.

Bei folgenden Parteien und Wählergemeinschaften tritt gem. § 21 Abs.10 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 NKWG an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 NKWG die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Organs:

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Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

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Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

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Die Linke (Die Linke)

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Freie Demokratische Partei (FDP)

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Wählergemeinschaft GEMEINSAM und TRANSPARENT für die Gemeinde Rosdorf (GuT)

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Atzenhausen: Wählergemeinschaft Atzenhausen

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Dahlenrode: Wählergemeinschaft Dahlenrode

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Dramfeld: Wählergemeinschaft Dramfeld

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Klein Wiershausen: Bürgerliste Klein Wiershausen

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Lemshausen: Wählerliste Lemshausen

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Mengershausen: Wählergemeinschaft Mengershausen

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Obernjesa: Freie Wählergemeinschaft Obernjesa

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Settmarshausen: Bürgerliste Settmarshausen

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Sieboldshausen: Wählerliste Sieboldshausen

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für die Wahl zum Ortsrat für die Ortschaft Volkerode: Bürgerliste Volkerode

5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen. Hierzu wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 21 NKWG und 32 NKWO hingewiesen.

6. Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2026 – 18:00 Uhr – bei der Gemeinde Rosdorf, Lange Str. 12, Zi. N 13, 37124 Rosdorf, einzureichen.

7. Wahlanzeige

Die nicht unter Abschnitt II Ziffer 4 aufgeführten Parteien, die an der Wahl zum Rat der Gemeinde und zu den Ortsräten am 13.09.2026 teilnehmen wollen, können als solche nur dann einen Wahlvorschlag einreichen, wenn sie dem Nieders. Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl bis 15. Juni 2026 angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind ein Abdruck der Satzung und des Programms der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen (§ 22 Abs. 1 NKWG).

Rosdorf, 18.03.2026

Die Gemeindewahlleiterin

gez. Klinge