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Rosdorf aktuell
Ausgabe 6/2026
Mitteilungen
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Gemeindeverwaltung

von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters in der Gemeinde Rosdorf anlässlich der Kommunalwahlen am 13.September 2026

Gem. § 16 und 45b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetztes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) in der derzeit geltenden Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert und Folgendes bekannt gegeben:

I. Wahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister der Gemeinde Rosdorf

1. Wahltag, Stichwahl

Die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Rosdorf erfolgt am 13. September 2026. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet zwei Wochen später, am 27. September 2026 statt.

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Das Gemeindegebiet bildet für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde einen Wahlbereich.

3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen. Hierzu wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 21 ff, 45 d ff NKWG und der §§ 32 ff NKWO hingewiesen.

4. Unterschriften für Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Sofern die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht vorliegen, muss jeder Wahlvorschlag von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Rosdorf sind 140 Unterstützungsunterschriften erforderlich.

Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind gem. § 32 Niedersächsische Kommunalwahlordnung auf einem amtlichen Formblatt zu erbringen, das auf Anforderung kostenfrei von der Wahlleitung zur Verfügung gestellt wird.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf erst dann durch Unterschriften unterstützt werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber aufgestellt ist. Bereits bei der Anforderung von Formblättern für Unterstützungsunterschriften ist die Aufstellung der Bewerberin bzw. des Bewerbers gem. § 24 Abs. 1 NKWG zu bestätigen. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und – bewerbern.

Unterstützungsunterschriften nach § 45 d Abs. 3 sind für folgende Parteien und Wählergemeinschaften nach § 45 d Abs. 4 NKWG in Verbindung mit § 21 Abs. 10 NKWG nicht erforderlich:

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Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

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Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

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Die Linke (Die Linke)

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Freie Demokratische Partei (FDP)

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Wählergemeinschaft GEMEINSAM und TRANSPARENT für die Gemeinde Rosdorf (GuT)

5. Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2026 – 18:00 Uhr – bei der Gemeinde Rosdorf, Lange Str. 12, Zi. N 13, 37124 Rosdorf, einzureichen.

Hinweis: Der derzeit im Niedersächsischen Landtag zur Beratung stehende Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts sieht u.a. vor, die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zu Direktwahlen vom 55. Tag auf den 69. Tag vor der Wahl (18:00 Uhr) vorzuziehen. Für die Direktwahlen würde die Einreichungsfrist somit bereits am 06.07.2026 18:00 Uhr enden.

6. Wahlanzeige

Die nicht unter Ziffer 4 aufgeführten Parteien, die an der Wahl zum Rat der Gemeinde und zu den Ortsräten am 13.09.2026 teilnehmen wollen, können als solche nur dann einen Wahlvorschlag einreichen, wenn sie dem Nieders. Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl bis 15. Juni 2026 angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind ein Abdruck der Satzung und des Programms der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen (§ 22 Abs. 1 NKWG).

Rosdorf, 18.03.2026

Die Gemeindewahlleiterin

gez. Klinge