Ich weise darauf hin, dass das Waschen von Fahrzeugen mit Reinigungszusätzen auf nicht ausreichend befestigten Flächen, die nicht an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, verboten ist.
Bei jeder Fahrzeugwäsche fallen Abwässer an, die das Grundwasser schädigen können – auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird. Auch entsteht bei jeder Fahrzeugwäsche durch den Waschvorgang Abwasser, das die Umwelt belastet.
Ohne Reinigungszusätze dürfen Fahrzeuge nur auf befestigten Grundstücken mit Ölabscheider gereinigt werden.
Darüber hinaus dürfen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung u. a. Hochdruckwasserstrahlmaschinen, die häufig zur Fahrzeugreinigung benutzt werden, an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.
Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug im Sinne des Umweltschutzes grundsätzlich auf hierfür ausgewiesenen Autowaschplätzen oder in entsprechenden Autowaschanlagen.