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Rosdorf aktuell
Ausgabe 7/2025
Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen

(Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2025)

Gemeinde Rosdorf

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Rosdorf:

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosdorf

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rosdorf hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ sowie zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosdorf eingeleitet und die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rosdorf hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ und der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 (1) und 2 (2) BauGB beschlossen.

Hintergrund der Planung:

Die Profine Energy GmbH beabsichtigt, auf Flächen westlich der Gemeinde Rosdorf einen Solarpark zu errichten. Die Flächen befinden sich im Nahbereich der Bundesautobahn A7 zwischen ICE-Trasse im Norden und Kreisstraße K34 (Olenhuser Landstraße) im Süden. Das Plangebiet hat eine Flächengröße von rund 65 ha und besteht aus vier Teilgeltungsbereichen, welche durch die A7 in Nord-Süd-Richtung und einen gehölzreichen Bachverlauf in West-Ost-Richtung voneinander getrennt sind.

Die Gemeinde Rosdorf hat gemäß § 1 (3) BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Die betroffene Fläche liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, da sie weder in einem Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 BauGB liegt. Bis auf einzelne Hochspannungsmasten ist das Plangebiet bisher nahezu unbebaut. Ein kleiner Teilbereich des Bereiches Nord-Ost ist bisher jedoch durch einen externen Ausgleichsbereich des Bebauungsplanes Nr. 021 C „Siekanger Ost“ überplant, welcher in Teilbereichen aufgehoben wurde. Die Ausgleichsflächen sind nicht von dieser Teilaufhebung betroffen und werden daher durch den Bebauungsplan Nr. 080 überplant.

Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Rosdorf bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Baurechtssetzung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Normalverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) erforderlich.

Durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ sind u.a. auch Vorhaben zur Nutzung solarer Sonnenenergie innerhalb eines Korridors längs von Autobahnen in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, als privilegierte Vorhaben zulässig. Das Plangebiet umfasst sowohl Flächen innerhalb dieses Korridors als auch Flächen außerhalb. Für die Bereiche innerhalb des Korridors ist die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht unbedingt notwendig, da dort nach Gesetzeslage nun Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu den sogenannten im Außenbereich privilegierten Vorhaben gehören. Ziel der Gemeinde Rosdorf und der Vorhabenträgerin ist es jedoch, sowohl die nicht privilegierten Flächen als auch den privilegierten Korridor zeitlich, räumlich und funktional zusammen zu entwickeln. Daher sind beide Bereiche für die Überplanung durch einen Bebauungsplan vorgesehen.

Das Plangebiet, für das der Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Westen der Gemarkung Rosdorf in der gleichnamigen Gemeinde im Landkreis Göttingen. Das rund 65,1 ha große Plangebiet wird durch die unmittelbar angrenzende in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bundesautobahn A7 sowie den in West-Ost-Richtung fließenden Luhbach mit begleitendem Gehölz- und Großbaumbestand in vier einzelne Teilgeltungsbereiche untergliedert.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die Gemeinde will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 (1) BauGB).

Gem. § 3 (1) BauGB werden der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ und der Vorentwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosdorf nebst Begründungen in der Zeit

vom 14.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025

auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter

https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/

sowie auf der Homepage der Gemeinde Rosdorf unter https://www.rosdorf.de/wirtschaft-bauen/bauverwaltung/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ veröffentlicht.

Zudem liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes in der Gemeindeverwaltung Rosdorf, Lange Straße 12, Bürgerbüro, 37124 Rosdorf zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden (Mo. von 8.00 - 18.00 Uhr, Di. von 8.00 - 15.00 Uhr, Mi. und Fr. von 8.00 - 13.00 Uhr und Do. von 8.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Auskünfte zu den Planungszielen und Gelegenheit zur Erörterung erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit Herrn Rindermann unter Tel. 0551-7890135.

Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen abgeben.

Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 19.05.2025 an die Gemeinde Rosdorf, Lange Straße 12, 37124 Rosdorf oder aber rindermann@rosdorf.de und auch bei der beauftragten Planungsgruppe Puche GmbH, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info@pg-puche.de abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 (1) und 2 (2) BauGB wurde bereits eingeleitet und läuft bis 30.04.2025. Diese wurden auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ersetzt nicht die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats. Die Veröffentlichung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Rosdorf, 03.04.2025
gez.
Steinberg

Übersichtskarte:

Übersichtskarte Lage und Abgrenzung der Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ und der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosdorf, Maßstab 1:20.000