Lage der Bebauungspläne
Lage der 28. Änderung des Flächennutzungsplans
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 055 „Biogasanlage südlich des Wartberges“ und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 055A „Erweiterung Biogasanlage südlich des Wartberges“ sowie 28. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 055A „Erweiterung Biogasanlage südlich des Wartberges“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rosdorf hat in seiner Sitzung am 09.03.2026 das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 055 „Biogasanlage südlich des Wartberges“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 055A „Erweiterung Biogasanlage südlich des Wartberges“ sowie zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 055A „Erweiterung Biogasanlage südlich des Wartberges“ der Gemeinde Rosdorf eingeleitet und die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rosdorf hat in seiner Sitzung am 09.03.2026 ebenfalls die Vorentwürfe der Bauleitpläne einschließlich Begründung gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 (1) und 2 (2) BauGB beschlossen.
Die Biogas Göttingen GmbH & Co. KG betreibt in der Gemarkung der Gemeinde Rosdorf seit vielen Jahren eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte Biogasanlage. Die Anlage ist planungsrechtlich durch den seit dem 07.04.2011 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 055 „Biogasanlage südlich des Wartberges“ gesichert. Sie erzeugt Biogas, Strom und Wärme und trägt damit zur regionalen Energieversorgung sowie zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Stärkung erneuerbarer Energien bei.
Zur Weiterentwicklung der Anlage ist eine Erweiterung in westlicher Richtung vorgesehen. Im Zuge dessen soll unter anderem eine Methanisierungsanlage errichtet werden, mit der Rohbiogas zu Biomethan aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Darüber hinaus sind zusätzliche halbkugelförmige Gasspeicher über bestehenden Fermentern und Endlagerbehältern geplant. Diese Maßnahmen erhöhen die Speicherkapazität der Anlage und verbessern die bedarfsgerechte Bereitstellung von Energie. Ziel der Erweiterung ist es, die Effizienz und Versorgungssicherheit der regenerativen Energieerzeugung langfristig zu stärken.
Für die Umsetzung ist eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 055 erforderlich. Die bestehenden Festsetzungen lassen die geplanten baulichen Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der Höhenentwicklung und der Anordnung technischer Anlagen, nicht ausreichend zu. Zudem soll der Geltungsbereich nach Westen erweitert werden. Die Erweiterungsflächen befinden sich derzeit im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan bislang als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Dafür wird auch eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden alle öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die langfristige Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 055 „Biogasanlage südlich des Wartberges“ umfasst teilweise das Flurstück 124/1 in der Flur 28 der Gemarkung Rosdorf mit einer Flächengröße von ca. 5,0 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 055A „Erweiterung Biogasanlage südlich des Wartberges“ umfasst vollständig das Flurstück 124/3 in der Flur 28 der Gemarkung Rosdorf mit einer Flächengröße von ca. 4,0 ha.
Der Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst vollständig das Flurstück 124/3 in der Flur 28 der Gemarkung Rosdorf mit einer Flächengröße von ca. 4,0 ha.
Die Gemeinde will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 (1) BauGB).
Achtung: In der ersten Veröffentlichung in Rosdorf aktuell erfolgte versehentlich die Mitteilung eines falschen Auslegungszeitraumes. Die Veröffentlichung erfolgt daher nunmehr mit geändertem Auslegungszeitraum erneut.
Gem. § 3 (1) BauGB werden der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 055 „Biogasanlage südlich des Wartberges“ und des Bebauungsplans Nr. 055A „Erweiterung Biogasanlage südlich des Wartberges“ sowie der 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rosdorf nebst Begründungen in der Zeit
vom 13.04 bis einschließlich 12.05.2026
auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
sowie auf der Homepage der Gemeinde Rosdorf unter https://www.rosdorf.de/wirtschaft-bauen/bauverwaltung/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes in der Gemeindeverwaltung Rosdorf, Lange Straße 12, Bürgerbüro, 37124 Rosdorf zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden (Mo. von 8.00 - 18.00 Uhr, Di. von 8.00 - 15.00 Uhr, Mi. und Fr. von 8.00 - 13.00 Uhr und Do. von 8.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Auskünfte zu den Planungszielen und Gelegenheit zur Erörterung erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit Herrn Rindermann unter Tel. 0551-7890135.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen abgeben.
Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 12.05.2026 an die Gemeinde Rosdorf, Lange Straße 12, 37124 Rosdorf oder aber rindermann@rosdorf.de und auch bei der beauftragten Planungsgruppe Puche GmbH, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info@pg-puche.de abgegeben werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ersetzt nicht die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats. Die Veröffentlichung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Rosdorf, 30.03.2026
Übersichtskarten zur Lage und Abgrenzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 055 „Biogasanlage südlich des Wartberges“ und des Bebauungsplans Nr. 055A „Erweiterung Biogasanlage südlich des Wartberges“ sowie zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans (Kartengrundlage OpenStreetMap, 2025)