Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosdorf
Veröffentlichungsfrist und öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rosdorf hat in seiner Sitzung am 09.03.2026 die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ und der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gebilligt und die Veröffentlichungsfrist nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 (2) und 2 (2) BauGB beschlossen.
Die Profine Energy GmbH beabsichtigt, auf Flächen westlich der Gemeinde Rosdorf einen Solarpark zu errichten. Die Flächen befinden sich im Nahbereich der Bundesautobahn A7 zwischen ICE-Trasse im Norden und Kreisstraße K34 (Olenhuser Landstraße) im Süden. Das Plangebiet hat eine Flächengröße von rund 50,1 ha und besteht aus sechs Teilgeltungsbereichen, welche unter anderem durch die A7 in Nord-Süd-Richtung und einen gehölzreichen Bachverlauf in West-Ost-Richtung voneinander getrennt sind.
Die Gemeinde Rosdorf hat gemäß § 1 (3) BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die betroffene Fläche liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, da sie weder in einem Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 BauGB liegt. Bis auf einzelne Hochspannungsmasten ist das Plangebiet bisher nahezu unbebaut. Ein kleiner Teilbereich des Bereiches Nord-Ost ist bisher jedoch durch einen externen Ausgleichsbereich des Bebauungsplanes Nr. 021 C „Siekanger Ost“ überplant, welcher in Teilbereichen aufgehoben wurde. Die Ausgleichsflächen sind nicht von dieser Teilaufhebung betroffen und werden daher durch den Bebauungsplan Nr. 080 überplant.
Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Rosdorf bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Baurechtssetzung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Normalverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) erforderlich.
Durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ sind u.a. auch Vorhaben zur Nutzung solarer Sonnenenergie innerhalb eines Korridors längs von Autobahnen in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, als privilegierte Vorhaben zulässig. Das Plangebiet umfasst sowohl Flächen innerhalb dieses Korridors als auch Flächen außerhalb. Für die Bereiche innerhalb des Korridors ist die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht unbedingt notwendig, da dort nach Gesetzeslage nun Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu den sogenannten im Außenbereich privilegierten Vorhaben gehören. Ziel der Gemeinde Rosdorf und der Vorhabenträgerin ist es jedoch, sowohl die nicht privilegierten Flächen als auch den privilegierten Korridor zeitlich, räumlich und funktional zusammen zu entwickeln. Daher sind beide Bereiche für die Überplanung durch einen Bebauungsplan vorgesehen.
Das Plangebiet, für das der Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Westen der Gemarkung Rosdorf in der gleichnamigen Gemeinde im Landkreis Göttingen. Das rund 50,1 ha große Plangebiet wird unter anderem durch die unmittelbar angrenzende in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bundesautobahn A7 sowie den in West-Ost-Richtung fließenden Luhbach mit begleitendem Gehölz- und Großbaumbestand in sechs einzelne Teilgeltungsbereiche untergliedert.
Achtung: In der ersten Veröffentlichung in Rosdorf aktuell erfolgte versehentlich die Mitteilung eines falschen Auslegungszeitraumes. Die Veröffentlichung erfolgt daher nunmehr mit geändertem Auslegungszeitraum erneut.
Gem. § 3 (2) BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ und der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosdorf nebst Begründungen und Umweltberichten sowie den vorliegenden Gutachten und umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 13.04.2026 bis einschließlich 12.05.2026
auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
sowie auf der Homepage der Gemeinde Rosdorf unter https://www.rosdorf.de/wirtschaft-bauen/bauverwaltung/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes in der Gemeindeverwaltung Rosdorf, Lange Straße 12, Bürgerbüro, 37124 Rosdorf zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden (Mo. von 8.00 - 18.00 Uhr, Di. von 8.00 - 15.00 Uhr, Mi. und Fr. von 8.00 - 13.00 Uhr und Do. von 8.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Auskünfte zu den Planungszielen und Gelegenheit zur Erörterung erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit Herrn Rindermann unter Tel. 0551-7890135.
Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen abgeben.
Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 12.05.2026 an die Gemeinde Rosdorf, Lange Straße 12, 37124 Rosdorf oder aber rindermann@rosdorf.de und auch bei der beauftragten Planungsgruppe Puche GmbH, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info@pg-puche.de abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 (2) Satz 2 BauGB sind verfügbar und können eingesehen werden:
Rosdorf, 30.03.2026
Übersichtskarte Lage und Abgrenzung der Bebauungsplanes Nr. 080 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Rosdorf Nord bei ICE-Trasse/Autobahn A7“ und der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosdorf, Maßstab 1:20.000
(Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2025)