Das Bürgerbüro der Gemeinde Rosdorf teilt mit, dass nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) meldepflichtige Einwohnerinnen und Einwohner das Recht haben, in den folgenden Fällen der Übermittlung ihrer gespeicherten Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
- | Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören; dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts übermittelt werden (§ 42 Abs. 3 BMG) |
- | Auskunft an Parteien und Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen (§ 50 Abs. 1 BMG) |
- | Auskunft über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG) |
- | Auskunft an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG) |
Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, wird für die Antragstellung darum gebeten, sich mit den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros in Verbindung zu setzen.
Bisher eingerichtete Übermittlungssperren gelten weiterhin bis auf Widerruf.