Mittwoch 14. Mai um 18:00 im Foyer des Familienzentrum, Anne-Frank-Weg 2 in Rosdorf
2. Vortragsveranstaltung
Die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsberechtigte und die Möglichkeit der Testamentsgestaltung
Nach der ersten Veranstaltung zum Themenbereich General- und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung im vergangenen Herbst freuen wir uns, diese Reihe mit einem 2. Vortrag in bewährter Weise fortsetzen zu können.
Die beiden Rosdorfer Rechtsanwälte und Notare Dr. Dietmar Buschhaus, zusätzlich Fachanwalt für Familienrecht, und Jan Thomas Ockershausen, zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht, sprechen dieses Mal in Ihrem Vortrag über die Themenbereiche
• Gesetzliche Erbfolge
• Pflichtteilsberechtigte
• Testamentarische Gestaltung
Mit diesem Vortrag erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die komplexen Themen der gesetzlichen Erbfolge und der Pflichtteilsberechtigten. Die Anwälte beleuchten die Grundlagen des Erbrechts und erklären, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, welche Personen als Pflichtteilsberechtigte gelten und welche Rechte sie haben. Zudem widmen Sie sich der testamentarischen Gestaltung und zeigen auf, wie man durch ein Testament individuelle Wünsche und Regelungen festlegen kann. Ziel ist es, den Teilnehmenden grundlegendes Wissen zu vermitteln, um Erbschaften rechtssicher zu gestalten und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Die Veranstaltung am Mittwoch, 14. Mai um 18:00 Uhr im Foyer des Familienzentrums Rosdorf, Anne-Frank-Weg 2 ist kostenfrei, aber wir bitten aus organisatorischen Gründen nach Möglichkeit um Voranmeldung unter Tel. 05504-999 419 (Anrufbeantworter) oder per email unter anmeldung@buergerstiftung-rosdorf.de.