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Rosdorf aktuell
Ausgabe 9/2025
Redaktionelles
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Redaktionelles

Aus der Bevölkerung kommt es immer wieder zu Beschwerden über durch Hundekot verschmutzte öffentliche Flächen in der Gemeinde Rosdorf.

Ich weise nochmals eindringlich darauf hin, dass jede Hundehalterin/jeder Hundehalter verpflichtet ist, darauf zu achten, dass die den Fußgängern vorbehaltenen Flächen, insbesondere die öffentlichen Gehwege, Spielplätze, Sportflächen und öffentlichen Grünanlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden.

War eine Verunreinigung nicht zu vermeiden, ist jede Hundehalterin/jeder Hundehalter verpflichtet, das Ärgernis unverzüglich zu beseitigen.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es selbstverständlich sein sollte, die benutzten Hundekotbeutel nicht in der freien Landschaft, sondern im nächsten Abfallbehälter zu entsorgen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht zur Entfernung der Verunreinigung nicht nachkommt oder die benutzten Hundekotbeutel nicht in Abfallbehältern entsorgt, handelt ordnungswidrig.

Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Bürgermeister