Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass Grabvasen, Grablichter, Kränze u. Ä. auf pflegeleichten Urnengrabstätten vor Beginn der Mähsaison durch die jeweiligen Nutzungsberechtigten entfernt werden müssen, um ein ungehindertes Mähen der entsprechenden Grabfelder gewährleisten zu können.