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Mitteilungsblatt der Gemeinde Unterlüß
Ausgabe 1/2024
Neues aus der Gemeindeverwaltung
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Gemeinde Südheide, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Südheide in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1.

der ordentlichen Erträge auf

23.543.600

Euro

1.2.

der ordentlichen Aufwendungen auf

23.489.700

Euro

2.

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1.

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

21.512.100

Euro

2.2.

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

21.214.600

Euro

2.3.

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

439.800

Euro

2.4.

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.268.100

Euro

2.5.

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.348.700

Euro

2.6.

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

982.600

Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.348.700 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 650.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.550.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  390 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  390 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  390 v.H.

Südheide, den 14. Dezember 2023  —  L.S.
Katharina Ebeling
Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Südheide für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 21.12.2023 unter dem Aktenzeichen 111013-2023/019586 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom Tage der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Südheide, Am Markt 3, Zimmer 2.07, 29320 Südheide, öffentlich aus.

Südheide, den 21.12.2023  —  L.S.
Gemeinde Südheide
Katharina Ebeling
Bürgermeisterin