Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Südheide in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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| 1.1. | der ordentlichen Erträge auf | 23.543.600 | Euro |
| 1.2. | der ordentlichen Aufwendungen auf | 23.489.700 | Euro |
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| 2. | im Finanzhaushalt |
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| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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| 2.1. | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 21.512.100 | Euro |
| 2.2. | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 21.214.600 | Euro |
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| 2.3. | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 439.800 | Euro |
| 2.4. | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.268.100 | Euro |
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| 2.5. | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.348.700 | Euro |
| 2.6. | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 982.600 | Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.348.700 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 650.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.550.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 390 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 390 v.H. | |
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Südheide für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 21.12.2023 unter dem Aktenzeichen 111013-2023/019586 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom Tage der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Südheide, Am Markt 3, Zimmer 2.07, 29320 Südheide, öffentlich aus.