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Mitteilungsblatt der Gemeinde Unterlüß
Ausgabe 12/2025
Abwasserverband Matheide
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B e k a n n t m a c h u n g

Der Abwasserverband Matheide (AVM) weist aus gegebenem Anlass nochmals

alle Vermieter darauf hin, dass gemäß § 13 der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung des AVM in der zzt. geltenden Fassung Grundstückeigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigte des Grundstückes abwassergebührenpflichtig sind. Mehrere Gebührenpflichtige haften gesamtschuldnerisch.

D. h., dass selbst wenn zunächst Ihr Mieter direkt Abwassergebühren entrichtet, Sie als Vermieter für etwaig auftretende Gebührenrückstände mit haften.

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, insbesondere vor Auszug und Auszahlung der Mietkaution beim AVM oder der Celle-Uelzen Netz GmbH, ob für Ihren Mieter noch offene Gebührenforderungen bestehen.

Kramer
Verbandsgeschäftsführerin