Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südheide hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß, einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel der Planung ist die Darstellung von „Gewerblicher Baufläche“, die der Vorbereitung der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein „Gewerbegebiet“ dient.
Die Planung soll die Herstellung einer geordneten Nutzung im Bereich Gemeinde sowie die langfristig gesicherte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen im Umfeld des Planbereiches sicherstellen.
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Ortsteiles Unterlüß in der Gemeinde Südheide. Die Lage und der Zuschnitt des Plangebietes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:
Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß, einschließlich ihrer Begründung mit Umweltbericht, verschiedene Gutachten und Berichte sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind in der Zeit vom 06.02.2026 bis einschließlich 07.03.2026
auf der Homepage der Gemeinde Südheide unter
https://www.gemeinde-suedheide.de/rathaus/aktuelles/bauleitplanung-und-fachplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Gemeindeverwaltung Südheide, Rathaus Hermannsburg, Büro 0.11, Am Markt 3, 29320 Südheide sowie im Rathaus Unterlüß, Büro des Bürgerservice, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide während der Sprechzeiten
| Montag bis Freitag | 08.30 Uhr - 12.30 Uhr |
| Dienstag | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
eingesehen werden.
Nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel: 05052 / 6552) ist eine Einsichtnahme der Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zu Schutzgebieten, Kampfmittelbelastung, Baugrund und Bodenschutz, Kultur- und Sachgüter, Altlasten, Ablagerungen und Bodenverunreinigungen, angrenzenden Waldflächen, Immissionsschutz in Bezug auf Lärm, Arten- und Eingriffsregelung, Planungsalternativen, Oberflächenentwässerung, Erschließung in Bezug auf Straße, Ver- und Entsorgung
Umweltbericht mit Aussagen, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche/Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern, Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, Maßnahmen zur Kompensation, Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete, Betrachtung artenschutzrechtlicher und agrarstruktureller Belange, Betrachtungen zu Planungsalternativen, Aussagen zur Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhabengebiete, zu den Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen und zur Anfälligkeit gegenüber Folgen des Klimawandels
Forstfachlicher Beitrag zur Waldumwandlung – Dezember 2025
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen vor:
Stellungnahme Forstamt Südostheide vom 26.08.2025 mit Hinweisen zum angrenzenden Wald und zur geplanten Waldumwandlung
Stellungnahme Landkreis Celle vom 25.08.2025 mit Hinweisen zu geschützten und schutzwürdigen Flächen des Naturschutzes, Hinweisen zum Artenschutz und Waldabstand, Hinweisen zur Abwasserentsorgung, Hinweisen zum Immissionsschutz
Stellungnahme Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 11.08.2025 mit Hinweisen zu Baugrund bzw. Baugrundverhältnissen und zur raumordnerischen Verträglichkeit von Ausgleichs- und Kompensationsflächen
Stellungnahme Abwasserverband Matheide vom 25.08.2025 mit Hinweisen zur Abwasserentsorgung
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß und zum Entwurf der Begründung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an
bauen@gemeinde-suedheide.de
übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Sprechzeiten zur Niederschrift).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.