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Mitteilungsblatt der Gemeinde Unterlüß
Ausgabe 2/2026
Neues aus der Gemeindeverwaltung
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Neues aus der Gemeindeverwaltung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südheide hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 24 "Neulüß West" der Gemeinde Südheide einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 24 "Neulüß West" der Gemeinde Südheide hat das Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu legen. Sie dienen der Sicherung und Erweiterung des bestehenden gewerblichen Standortes.

Das Plangebiet befindet sich im Osten des Ortsteiles Unterlüß in der Gemeinde Südheide, nordöstlich der L280 (Müdener Straße). Die Lage und der Zuschnitt des Plangebietes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind in der Zeit vom 06.02.2026 bis einschließlich 07.03.2026

auf der Homepage der Gemeinde Südheide unter

https://www.gemeinde-suedheide.de/rathaus/aktuelles/bauleitplanung-und-fachplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Gemeindeverwaltung Südheide, Rathaus Hermannsburg, Büro 0.11, Am Markt 3, 29320 Südheide sowie im Rathaus Unterlüß, Büro des Bürgerservice, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide während der Sprechzeiten

Montag bis Freitag

08.30 Uhr - 12.30 Uhr

Dienstag

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

eingesehen werden.

Nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel: 05052 / 6552) ist eine Einsichtnahme der Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zu Natur und Landschaft im und um das Plangebiet, Aussagen zu Kultur- und Sachgüter im Umfeld des Plangebietes, zum Baugrund und zum Bodenschutz, zur Kampfmittelbelastung, zu Altlasten- und Ablagerungen und zu Bodenverunreinigungen, zu Waldbelangen und zur geplanten Waldumwandlung, zu Schutzgebieten, zum Immissionsschutz in Bezug auf die Auswirkungen durch den entstehenden Gewerbe- und Verkehrslärm, zu festzusetzenden Kompensationsmaßnahmen, zur Oberflächenentwässerung und zur Erschließung in Bezug auf Straße, Ver- und Entsorgung sowie zu Planungsalternativen

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche/Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern, zu Prognosen bezüglich der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, zur Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen sowie zur Eingriff-Kompensation-Bilanzierung, zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete und geschützte Bereiche, zur Betrachtung artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere zur Schädigung von Tierindividuen, erheblichen Störungen durch Bauarbeiten und künftige Nutzung, Schädigung und Zerstörung geschützter Lebensstätten, Schädigung von Pflanzenwuchsorten, zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen,

  • zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange und Anforderungen der Landschaftsplanung, zu Planungsalternativen, zur Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Plangebiete und grenzüberschreitender Wirkungen, zu Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, zur Anfälligkeit gegenüber Folgen des Klimawandels

  • Forstfachlicher Beitrag zur Waldumwandlung – Bebauungsplan Unterlüß Nr. 24 (Neulüß West) der Gemeinde Südheide (Landkreis Celle) – Dezember 2025

  • Kurzbericht zur Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Kampfmittelrisikos – Stand 09.09.2024

  • Kurzbericht zur Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Kampfmittelrisikos – Stand 10.07.2024

  • Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Neulüß West“ in der Gemeinde Südheide (Ortschaft Unterlüß) vom 14.01.2026

  • Verkehrsuntersuchung zur Erweiterung der Rheinmetallstandorte Hohenrieth und Neulüß in der Gemeinde Südheide, Ortsteil Unterlüß – Mai 2025

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen vor:

  • Stellungnahme Forstamt Südostheide vom 26.08.2025 mit Hinweisen zum angrenzenden Wald und zur geplanten Waldumwandlung

  • Stellungnahme Landkreis Celle vom 25.08.2025 mit Hinweisen zu geschützten und schutzwürdigen Flächen des Naturschutzes, Hinweisen zum Artenschutz und Waldabstand, Hinweisen zur Abwasserentsorgung, Hinweisen zum Immissionsschutz

  • Stellungnahme Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 11.08.2025 mit Hinweisen zu Baugrund bzw. Baugrundverhältnissen und zur raumordnerischen Verträglichkeit von Ausgleichs- und Kompensationsflächen

  • Stellungnahme Abwasserverband Matheide vom 25.08.2025 mit Hinweisen zur Abwasserentsorgung

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 24 "Neulüß West" und zum Entwurf der Begründung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an

bauen@gemeinde-suedheide.de

übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Sprechzeiten zur Niederschrift).

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Südheide, den 02.02.2026
Gemeinde Südheide
Die Bürgermeisterin
i.V.
Rainer Kirchhoff