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Mitteilungsblatt der Gemeinde Unterlüß
Ausgabe 3/2024
Neues aus der Gemeindeverwaltung
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14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß und Bebauungsplan Unterlüß Nr. 22 „Werksparkplatz Neuensothriether Straße“

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südheide hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß und die Aufstellung des Bebauungsplans Unterlüß Nr. 22 „Werksparkplatz Neuensothriether Straße“ beschlossen und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Beschluss über die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß und der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 22 „Neuensothriether Straße“ werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch bekanntgemacht.

Ziel der Planungen ist die Schaffung von Baurecht für einen Werksparkplatz in der Neuensothriether Straße. Im Bereich des ehemaligen, heute stillgelegten, Sportplatzes soll ein ausreichend qualitatives Parkplatzangebot für die umliegenden bestehenden und geplanten gewerblichen Bauflächen geschaffen werden. Die Planung soll die Herstellung einer geordneten Nutzung in diesem Bereich der Gemeinde sowie die langfristig gesicherte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen im Umfeld des Planbereiches sicherstellen.

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Südheide, im Ortsteil Unterlüß, östlich der Neuensothriether Straße. Begrenzt wird das Plangebiet im Osten durch die Tennisanlage des Tennisclubs Unterlüß e.V., im Süden durch die vorhandene Baureihe, im Westen durch die K 77- Neuensothriether Straße und im Norden durch einen Privatweg.

Die Lage und der Zuschnitt des Plangebietes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:

Plangebiet 14. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 22

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungsabsicht der Gemeinde Südheide und die damit verbundenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet in der Zeit

vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024

statt.

Dazu werden die Vorentwürfe der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß und des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 22 „Werksparkplatz Neuensothriether Straße“ auf der Homepage der Gemeinde Südheide unter https://www.gemeinde-suedheide.de/rathaus/aktuelles/bauleitplanung-und-fachplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Südheide, Rathaus Hermannsburg, Büro 0.11, Am Markt 3, 29320 Südheide sowie im Rathaus Unterlüß, Büro des Bürgerservice, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide

während der Sprechzeiten

Montag bis Freitag

08.30 Uhr – 12.30 Uhr

Dienstag

14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr – 18.00 Uhr

eingesehen werden.

Nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel: 05052/6518) ist eine Einsichtnahme der Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Weiterhin sind Planunterlagen über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ abrufbar. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Südheide in die Suchmaske ein.

Inhaltliche Auskünfte zu den Planungsunterlagen können bei der Gemeinde Südheide unter den Telefonnummern 05052/6555 oder 6518 sowie den Email-Adressen uschi.braun@gemeinde-suedheide.de oder kristina.nissen@gemeinde-suedheide.de eingeholt werden.

Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Information, zur Erörterung und zur Äußerung zur beabsichtigten Planung, den allgemeinen Zielen und Zwecken und den voraussichtlichen Auswirkungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.

Südheide, den 26.02.2024
Gemeinde Südheide
Die Bürgermeisterin
Katharina Ebeling
L.S.