Das Ordnungsamt informiert
Grundsätzlich sind in Niedersachsen Eigentümer bzw. Personen, die die tatsächliche Gewalt über ein Grundstück haben, zur Rattenbekämpfung verpflichtet.
Im Falle einer Rattensichtung muss jeder Grundstückseigentümer selbst tätig werden.
Doch was kann man bei einer Rattensichtung tun?
Von Rattengift wird dringend abgeraten. Rattengifte sind hochpotente Substanzen, die Ratten und andere Tiere qualvoll verenden lassen. Frisst eine Katze eine vergiftete Ratte, reicht das Gift in der Ratte aus, um auch das geliebte Haustier zu töten! Deshalb sollten Sie keinesfalls Rattengift kaufen oder Rattenköder auslegen.
Ratten sind Allesfresser. Obst, Gemüse und Nudeln, aber auch Insekten und Eier schmecken ihnen. Besonders anziehend für Ratten sind gekochte Speiseabfälle. Wenn Sie vermeiden möchten, dass eine Rattenfamilie in Ihrem Garten einzieht, sollten Sie auf einen offenen Kompost verzichten und auch in dem geschlossenen Kompostbehälter keinesfalls Speisereste entsorgen.
Sollten Sie trotzdem Ratten auf Ihrem Grundstück bemerken, haben Recherchen folgende Tipps ergeben, um Ratten loszuwerden:
Minz-, Nelken- oder Lavendelöl riechen für Ratten sehr unangenehm. Ebenso benutztes Katzenstreu.
Einen Lappen mit Terpentin oder Essigessenz tränken und an Kot- oder Urinstellen ablegen.
Der NABU empfiehlt Gitter an Kellerfenstern und Abflüssen.
Man sollte außerdem keine Essensreste kompostieren und diese auch nie über die Toilette entsorgen. Rund um den Kompost hilft ein engmaschigeres Gitter.
Heruntergefallenes Obst möglichst schnell aufsammeln.
Mülltonnen gut verschließen.
Keine Haus- oder Wildtiere im Garten füttern.