Die Gemeinde Südheide, Ortsteil Unterlüß, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann bzw eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
In jeder Gemeinde ist zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt eingerichtet. In bürgerlichen Rechts-streitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind. In diese Zuständigkeit des Schiedsamtes fallen z.B. Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Wahrung nachbarrechtlicher Belange. Weiterhin ist das Schiedsamt Vergleichs-behörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung und zuständig für die dort genannten Vergehen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Briefgeheimnis, Körperver-letzung und Sachbeschädigung).
Die Tätigkeit der Schiedspersonen erfolgt ehrenamtlich, Auslagen werden erstattet. Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern ausgeführt werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, unter keiner Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben.
Die Schiedspersonen werden für die Wahrnehmung ihres Amtes durch das Schiedsseminar und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ausgebildet.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen und Interesse haben, das Amt der Schiedsperson wahrzunehmen, richten Sie ihre Bewerbung bitte schriftlich bis zum 19.06.2026 an das Ordnungsamt der Gemeinde Südheide, Rathaus Unterlüß, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide. Rückfragen können Sie telefonisch der Tel. 05052-6545 klären.