Der Abwasserverband Matheide (AVM) weist aus gegebenem Anlass nochmals
a l l e V e r m i e t e r darauf hin, dass gemäß § 13 der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung des AVM in der zurzeit geltenden Fassung Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigte des Grundstückes abwassergebührenpflichtig sind. Mehrere Gebührenpflichtige haften gesamtschuldnerisch.
Das heißt, dass selbst wenn zunächst Ihr Mieter direkt Abwassergebühren entrichtet, Sie als Vermieter für etwaig auftretende Gebührenrückstände mithaften.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, insbesondere vor Auszug und Auszahlung der Mietkaution beim AVM oder der Celle-Uelzen Netz GmbH, ob für Ihren Mieter noch offene Gebührenforderungen bestehen.