Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südheide hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 24 „Neulüß West“ und die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß beschlossen und zur frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch bestimmt.
Die Beschlüsse über die Aufstellung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 24 „Neulüß West“ und über die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß werden hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Ziel der Planungen ist die Schaffung von Baurecht für weitere, dringend benötigte gewerbliche Entwicklungsflächen im Bereich der bereits bestehenden gewerblichen und industriellen Bauflächen in unmittelbarer Nähe zum Rheinmetallwerk Neulüß. Dazu ist beabsichtigt, auf der Ebene des Flächennutzungsplanes gewerbliche Bauflächen darzustellen und im Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiete festzusetzen. Die Planung soll die Herstellung einer geordneten Nutzung in diesem Bereich der Gemeinde sowie die langfristige Sicherung gewerblich/industrieller Bauflächen gewährleisten.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Südheide, im Ortsteil Unterlüß, nordöstlich der bebauten Ortslage Unterlüß. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch Waldflächen, im Osten durch die vorhandenen Werksbereiche der Firma Rheinmetall, im Süden ebenfalls durch Waldflächen sowie im Westen durch den Privatweg „An den Kleingärten“ und Bahnanlagen der Firma Rheinmetall.
Die Lage und der Zuschnitt des Plangebietes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungsabsicht der Gemeinde Südheide und die damit verbundenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet in der Zeit
vom 25.07.2025 bis einschließlich 26.08.2025
statt.
Dazu werden die Vorentwürfe zum Bebauungsplan Unterlüß Nr. 24 „Neulüß West“ und zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Unterlüß auf der Homepage der Gemeinde Südheide unter https://www.gemeinde-suedheide.de/Bauleitplanung zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Südheide, Rathaus Hermannsburg, Büro 0.11, Am Markt 3, 29320 Südheide sowie im Rathaus Unterlüß, Büro des Bürgerservice, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide während der Sprechzeiten
| Montag bis Freitag | 08.30 Uhr – 12.30 Uhr |
| Dienstag | 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
eingesehen werden.
Nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel: 05052/6552) ist eine Einsichtnahme der Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Weiterhin sind Planunterlagen über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/
abrufbar. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Südheide in die Suchmaske ein.
Inhaltliche Auskünfte zu den Planungsunterlagen können bei der Gemeinde Südheide unter den Telefonnummern
05052/6555 oder 6552 sowie den E-Mail-Adressen uschi.braun@gemeinde-suedheide.de oder astrid.behrens@gemeinde-suedheide.de eingeholt werden.
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Information, zur Erörterung und zur Äußerung zur beabsichtigten Planung, den allgemeinen Zielen und Zwecken und den voraussichtlichen Auswirkungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.