Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Es wird ein Beirat für das zu gründende Samtgemeindearchiv eingerichtet sowie ein Leitfaden zur Gründung des Beirates beschlossen.
Die Budgetierung der Grundschulen Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen wurden beschlossen.
Der Feuerschutzbedarfsplan wurde für die Jahre 2024-2028 fortgeschrieben.
Die geänderte Satzung über die Einrichtung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Samtgemeinde Wathlingen sowie Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Samtgemeinde Wathlingen wurde beschlossen.
Die Anpassung der Zweitzählergebühr für die Zählergröße Qn2,5 von 1,70 auf 3,20 €/Monat ab dem 01.01.2024 wurde beschlossen.
Die Gebührenanpassung der Abwassermengengebühr für zentral angeschlossene Nutzer zum 01.01.2024 auf Grundlage der Kalkulation vom Januar 2022 auf 2,85 €/m³ Frischwasserverbrauch sowie die Abwassermengengebühr für abflusslose Gruben auf 40,00 €/m³ und für Kleinkläranlagen auf 70,00 €/m³ rückwirkend zum 01.01.2022 festzusetzen wurde beschlossen. Die Grundgebühr für dezentrale und zentrale Nutzer bleibt unverändert. Überzahlungen werden erstattet.
Die Haushaltssatzung nebst –plan der Samtgemeinde Wathlingen für das Haushaltsjahr 2024 wurde beschlossen.
Der Samtgemeinderat hat beschlossen, Herrn Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Grube a.D. die Bezeichnung „Ehrensamtgemeindebürgermeister“ zu verleihen.