Titel Logo
Wathlinger RegionsEcho
Ausgabe 11/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Obdachlosigkeit

Immer mal wieder kommen Menschen in Notlagen, eine davon kann Obdachlosigkeit sein. Die Samtgemeinde Wathlingen ist im Falle der Obdachlosigkeit verpflichtet eine Unterbringung zu ermöglichen und nimmt die Thematik der Obdachlosigkeit sehr ernst. Personen, die sich aufgrund eines Wohnungsverlustes beim zuständigen Ordnungsamt melden, werden aufgeklärt, unterstützt und ggf. auch in eine der vorgesehenen Unterkünfte aufgenommen. Zuständig ist hier immer die Kommune, in der die Obdachlosigkeit eingetreten ist.

Dennoch gibt es Fälle, in denen Personen aus unterschiedlichen Gründen bewusst auf eine feste Wohnsituation verzichten und sich für ein Leben auf der Straße entscheiden. Selbstgewählte Obdachlosigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Oftmals sind es persönliche Lebensentscheidungen, die durch individuelle Lebensumstände oder soziale Isolation beeinflusst werden.

Rechtlich gesehen haben Menschen, die sich für ein Leben in selbstgewählter Obdachlosigkeit entscheiden, Anspruch auf Unterstützung. Die Samtgemeinde Wathlingen hat verschiedenen Hilfsangebote um den Betroffenen eine Perspektive zu bieten und sie in ihrer Lebenssituation zu unterstützen. Dennoch erfordert dies den Willen eine entsprechende Hilfe anzunehmen.

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten Verständnis für die unterschiedlichen Lebensrealitäten zu entwickeln und dennoch im Bedarfsfall auf die Angebote des Ordnungsamtes hinzuweisen.