Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Grundsteuer ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Finanzsystems, der dazu beiträgt, die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu sichern.
Die Einnahmen aus dieser Steuer werden von den Kommunen verwendet, um wichtige öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren, wie zum Beispiel Schulen, Straßen und Grünanlagen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland erheblich reformiert. Die Bundesregierung hat eine umfassende Anpassung der Grundsteuer vorgenommen, die für viele Eigentümer*innen und Mieter*innen Auswirkungen haben wird.
Grundstückseigentümer*innen mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben.
Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 wurden alle Grundstücke vom Finanzamt neu bewertet. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und der Neufestlegung der Hebesätze erhalten die Eigentümer Anfang 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.
In jedem Fall ist aber klar, dass mit der Grundsteuerreform keine Belastungsneutralität für die Steuerpflichtigen einhergehen kann. Die individuelle Steuerhöhe wird sich in den meisten Fällen verändern. Das kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuerbelastungen führen.
Bitte beachten Sie, dass die Hebesätze von den Mitgliedsgemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen bis Ende dieses Jahres neu festgelegt werden.
Sobald mir diese Informationen vorliegen, werde ich für die Mitgliedsgemeinden darüber informieren.