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Wathlinger RegionsEcho
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bildung des Seniorenbeirates Wathlingen

Bekanntmachung

Auf Grund der Satzung zur Bildung des Seniorenbeirates Wathlingen, beschlossen vom Rat der Gemeinde Wathlingen am 27. November 2023 können bis mindestens einen Monat vor dem Wahltermin Wahlvorschläge durch die Wahlberechtigten gemacht werden.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und das aktive Wahlrecht für den Rat besitzen. Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und das passive Wahlrecht für den Rat besitzen.

Der Wahltermin ist auf

Donnerstag, 13. Juni 2024 bis 18.00 Uhr festgelegt.

Die Briefwahl ist ab erhalt der Briefwahlunterlagen bis 13. Juni 2024, 18 Uhr, möglich. Wahlbüro ist das Bürgermeisteramt im Rathaus Wathlingen in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und am 13. Juni 2024 der 4 Generationen Park von 12.00 bis 18.00 Uhr.

Kandidatinnen Kandidaten können unter Nennung von Vor- und Zuname der Kandidatin/des Kandidaten, Geburtsdatum, Anschrift und dessen Zustimmungserklärung vorgeschlagen werden.

Die Vorschläge sind beim

Wahlleiter

Bürgermeister Torsten Harms

Am Schmiedeberg 1 in 29339 Wathlingen

bis zum 10. Mai 2024, 18 Uhr einzureichen.

Der Wahlausschuss entscheidet am 14. Mai 2024 über die Zulassung der Wahlvorschläge, die dann bis 18. Mai 2024 veröffentlicht werden.

Wathlingen, 22. April 2024
Torsten Harms
Bürgermeister