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Wathlinger RegionsEcho
Ausgabe 5/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bekanntmachung Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

Weil Grabmale der Witterung und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die Nutzung der Grabstätten und deren Pflege die Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen erforderlich. Verantwortlich für jeden Schaden der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird, ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Jeder Nutzungsberechtigte sollte aus eigenem Interesse von Zeit zu Zeit eine vorsichtige Druckprobe an dem auf der Grabstätte stehenden Grabstein vornehmen. Die Friedhofsverwaltung wird am:

Dienstag, 20. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Friedhof Wathlingen

Dienstag, 20. Mai 2025 von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Friedhof Großmoor

Dienstag, 20. Mai 2025 von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr Friedhof Adelheidsdorf

Mittwoch, 21. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr Friedhof Nienhagen

die Standfestigkeit von stehenden Grabsteinen unter Einsatz eines Kipp Testers prüfen. Bei Grabsteinen mit einer Höhe unter 70 cm wird eine Prüfkraft von 300 N (30 kg) und bei Grabsteinen, deren Höhe über 70 cm ist, 500 N (50 kg) eingesetzt. Die Prüfkraft wird horizontal an der oberen Kante des Grabsteines aufgebracht. Die Prüflast wird kontinuierlich, nicht ruckartig, bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufgebracht. Wenn der Grabstein bei der entsprechenden Prüfkraft nicht nachgibt, gilt er als standsicher.

Nutzungsberechtigte, die bei der Prüfung zugegen sein möchten, können sich in der angegeben Zeit auf dem Friedhof einfinden. Eine gezielte Zeitabstimmung mit Einzelnen kann leider nicht erfolgen. Die Friedhofsverwaltung behält sich eine Termin Änderung aus wichtigem Grund (z.B. Unwetter) vor und bedankt sich für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.

Wathlingen, den 24. April 2025
Die Samtgemeindebürgermeisterin Claudia Sommer