Die richtige Hausnummerierung hat für Ihre persönliche Sicherheit einen großen Stellenwert. Sie kennen sicherlich auch die Situation, dass Sie ein spezielles Haus anhand einer Hausnummer in einer Straße suchen und die Hausnummern so angebracht sind, dass man diese kaum sieht oder diese sogar fehlen. Sie wissen deshalb aus eigener Erfahrung, dass durch diese Ausgangslage die Haussuche wesentlich erschwert wird und natürlich auch länger dauert.
Mit dieser bekannten Situation vor Augen müssen Sie sich nun in die Lage von Leuten versetzen, die z.B. aufgrund von Notfällen im häuslichen Bereich gerufen werden. Die Retter wollen schnellst möglich medizinische Hilfe leisten oder die Feuerwehr an einen Einsatzort gelangen. Diese Einsatzkräfte wissen, dass in einer solchen Situation jede Minute zählt und bei jeder Möglichkeit Zeit gespart werden muss, um schnell am richtigen Ort zu sein.
Nicht lesbare oder sogar fehlende Hausnummern können insbesondere in einer solchen Situation dazu führen, dass diese wertvolle Zeit verloren geht. Jeder von uns und auch Sie können in eine solche Situation gelangen, in der man auf schnelle Hilfe angewiesen ist und auf diese wartet.
Auch die Samtgemeinde Wathlingen sieht die ordnungsgemäße Hausnummerierung als ein wichtiges Kriterium an. Deshalb wird eine falsche oder nicht vorhandene Hausnummerierung als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Wie eine ordnungsgemäße Hausnummerierung auszusehen hat ist in § 8 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Wathlingen geregelt.
§ 8 Hausnummern
| (1) | Die nach §§ 126 Abs. 3, 200 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit aktuellen Fassung, zur Nummerierung der Grundstücke Verpflichteten haben die von der Samtgemeinde Wathlingen festgesetzten Hausnummern auf eigene Kosten, nach den Vorschriften der Abs. 2 – 6, anzubringen. |
| (2) | Die Hausnummern müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Es sind beschriftete Schilder, erhabene Ziffern oder Hausnummernleuchten zu verwenden. |
| (3) | Die beschrifteten Schilder müssen mindestens 10 x 10 cm groß und Ziffern mindestens 7 cm hoch sein. |
| (4) | Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben dem Hauseingang (Haupteingang) deutlich sichtbar in der Höhe von 2,00 m - 2,50 m anzubringen und darf nicht durch Bewuchs oder Vorbauten verdeckt sein. |
| (5) | Befindet sich der Hauseingang von der Straße abgewandt, so muss die Hausnummer an der Vorderseite des Gebäudes, unmittelbar an der dem Hauseingang nächstgelegenen Ecke des Gebäudes angebracht werden. Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 m hinter der Grundstücksgrenze und ist durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen. |
| (6) | Bei einer Neufestsetzung ist die Hausnummer zu ändern. Für einen Zeitraum von einem Jahr ist zusätzlich die alte Hausnummer an dem Gebäude zu belassen und so als ungültig zu kennzeichnen, dass diese lesbar bleibt. |
Schauen Sie doch mal nach Ihrer aktuellen Hausnummerierung. Vielleicht ist es an der Zeit diese zu erneuern oder erstmalig anzubringen. Sie können mit dieser einfachen Arbeit somit Ihre persönliche Sicherheit wesentlich erhöhen.
Sollten Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer des von Ihnen bewohnten Hauses oder Wohnung sein, wenden Sie sich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter damit diese / dieser die Hausnummerierung verbessert / aktualisiert