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Wathlinger RegionsEcho
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Klärwerk wird berichtet:

Feuchttücher gehören nicht in den Kanal!

Massive Probleme gibt es, wenn bestimmte Stoffe in den Kanal eingeleitet werden, die im Kanal nichts zu suchen haben. Neben Problemen bei der Abwasserreinigung (vor allem hervorgerufen durch chemische Stoffe) kommt es auch häufig zu mechanischen Problemen.

In den Kanal gehört grundsätzlich nur Abwasser!

In jüngster Zeit bereiten den Entsorgern in Deutschland, so auch dem Abwasserbetrieb der Samtgemeinde Wathlingen, gewisse Hygiene-Artikel massive Probleme.

Diese Artikel bilden aufgrund ihrer Faserstruktur in den Pumpen von Hebeanlagen und Pumpwerken lange Faserzöpfe, die zur Verstopfung der Pumpen führen. Vor allem im Ortsteil Kolonie, welcher vollständig über eine Abwasserpumpstation zum Klärwerk in Wathlingen entwässert wird, kommt es in jüngster Zeit häufig wegen Feuchttücher zu Verstopfungen der Pumpen. Teilweise müssen Mitarbeiter des Abwasserbetriebes mehrmals in der Woche die Pumpen zerlegen, um die Faserzöpfe vom Pumpenlaufrad zu entfernen.

Deshalb ein Appell des Abwasserbetriebes an die Bürger der Samtgemeinde Wathlingen:

Bitte entsorgen Sie über den Kanal keine Artikel und Gegenstände, welche nicht in den Kanal gehören!

Stoffe, die nicht in den Kanal gehören sind:

(Liste nicht abschließend)

  • Speisereste und Küchenabfälle (kann zur Rattenvermehrung im Kanal führen),
  • Hygieneartikel wie Feuchttücher, Frauenbinden, Tampons, Windeln, Wattestäbchen, Verpackungsmaterial usw. (Verstopfung von Pumpen),
  • Utensilien aus der Haushaltspflege und Gebäudereinigung wie Putzlappen (Verstopfung),
  • Reste von Medikamenten (Probleme bei der Abwasserreinigung),
  • Reste von Waschmitteln und Reinigungsmitteln,
  • Öle und Fette (Frittieröl, Speiseöl, Bratenfette),
  • Gifte, Chemikalien (Lösungsmittel, Säuren und Laugen, Unkraut-, Insekten- und Schädlingsbekämpfungsmittel),
  • Reste von Beizen, Lacken, Farben, Holzschutzmittel, Fotochemikalien, Rostschutzmittel, Kühl- und Schmierstoffe,
  • Schadstoffhaltige Produkte (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Generell alle Schwermetalle),
  • Altöle, Benzin, Diesel, Petrolium, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel,
  • Zementschlämme, Mörtelreste, Bauschutt, Zement.

Neben vorgenannten Stoffen gibt es noch weitere Stoffe, die nicht in den Kanal gehören. Oft ist dies auf den Verpackungen angegeben.

Stoffe, die nicht in den Kanal gehören, beeinträchtigen die Funktion der Abwasserbeseitigung bzw. -reinigung und können zu Betriebsstörungen führen. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten, die letztendlich der Bürger über die Abwassergebühr bezahlt.