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Wathlinger RegionsEcho
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wathlingen

Aufstellung der 4ten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „4-Generationen-Park“

Der Rat der Gemeinde Wathlingen hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2025 über den Planentwurf und den Entwurf der Begründung der 4ten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „4-Generationen-Park“ beraten und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.

Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung Wathlingens im Sinne des § 13a (1) BauGB.

Für den Änderungsbereich 1 wird eine geringfügige Erweiterung der überbaubaren Fläche vorgesehen, die für die Errichtung eines Lagergebäudes für die Schule benötigt wird. Ansonsten bleiben die bisherigen Festsetzungen in diesem Bereich unverändert.

Im Änderungsgereich 2 ist zum einen die Anlage eines Außenspielplatzes für die Kinder-tagesstätte vorgesehen. Weiterhin ist hier der Bau eines Technikgebäudes für den Betrieb des 4 Generationenhauses erforderlich, so dass die bislang hier festgesetzte Grünfläche entsprechend zurückgenommen werden muss. Um zukünftige Entwicklungen an dieser Stelle schon jetzt zu ermöglichen, soll der Änderungsbereich innerhalb des erweiterten Sondergebietes aber bereits jetzt insgesamt eine überbaubare Fläche mit einem entsprechenden Maß der baulichen Nutzung beinhalten.

Innerhalb des Änderungsbereiches 3 waren Container aufgestellt worden, in denen vorübergehend eine Kindertagesstätte aufgenommen worden war. Damit diese Container vom Deutschen Roten Kreuz innerhalb seiner gemeinnützigen Arbeit verwendet werden konnten, wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt.

Hierfür wurde die betroffene Fläche in die Festsetzung des Sondergebietes aufgenommen und die Zweckbestimmung des Sondergebietes auf Gebäude und Anlagen für soziale Zwecke ergänzt. Dadurch konnten die Container grundsätzlich auch für andere Zwecke der Sondergebietsnutzung genutzt werden.

Inzwischen haben sich die Nutzungsabsichten erneut geändert. Die Container sollen hier nicht länger bestehen bleiben, sondern die Gemeinde plant den Bau eines Jugendhauses innerhalb des Gesamtkonzepts des 4-Generationen-Parks.

Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am südwestlichen Ortsrand südlich der Kantallee. Die vorliegende 4te Änderung beinhaltet drei Einzelflächen. Die Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche sind in dem folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht:

Der Entwurf der 4ten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „4-Generationen-Park“ wird mit der Begründung in der Zeit vom

09. Juli 2025 bis einschließlich 11. August 2025

Im Internet veröffentlicht und liegt im Rathaus der Samtgemeinde Wathlingen, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05144/491-74) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Samtgemeinde Wathlingen https://www.wathlingen.de einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Wathlingen in die Suchmaske ein.