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Wathlinger RegionsEcho
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Straßenreinigung in der Samtgemeinde Wathlingen

Es ist in letzter Zeit verstärkt zu beobachten, dass die Straßenreinigung in den Mitgliedsgemeinden nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt wird. Einige Geh-/Radwege und Gossen werden nur noch unregelmäßig bzw. überhaupt nicht mehr gereinigt.

Nach dem geltenden Straßenreinigungsrecht der Samtgemeinde Wathlingen wird die Reinigung der Gossen, Geh- und Radwege den Eigentümern der an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. Hierbei sollte eine Reinigung mindestens einmal wöchentlich durchgeführt werden.

Bei Vernachlässigung der Reinigungspflicht kann es durch Gras- und Unkrautbewuchs, Schmutz, Laub, Schlamm und ähnlichem Unrat zu Verstopfungen der Entwässerungseinrichtungen kommen, so dass sich Wasserrückstaus auf der Straße bilden können und es so zu gefährlichen Verkehrssituationen kommen kann. Außerdem tragen verschmutzte / mit Gras-/Unkraut bewachsene Gossen und Gehwege nicht zu einem gepflegten Ortsbild der Samtgemeinde Wathlingen bei.

Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Wathlingen richtet daher an alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten die herzliche Bitte, die Gossen und Geh-/ Radwege zu reinigen, um somit der Verunstaltung des Ortsbildes entgegenzuwirken.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungspflicht mit Geldbußen geahndet werden können.

Anmerkung:

Die Gossen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind von der Reinigung ausgenommen.

Samtgemeinde Wathlingen
Ordnungsamt