Titel Logo
Nachrichten aus Wietze
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information

über die 5. Satzung zur Änderung der Straßenreingungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze.

Der Rat der Gemeinde Wietze hat am 12.12.2024 die 5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze beschlossen.

Hiermit wird darüber informiert, dass die Satzungsänderung im Amtsblatt Nr. 114 für den Landkreis Celle am 19.12.2024 bekannt gemacht worden ist.

5. Satzung

zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung

der Gemeinde Wietze

Artikel I

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung, des § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 52 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende 5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze beschlossen:

Artikel II

§ 5 (Gebührenhöhe) erhält folgende Fassung:

„Die Reinigungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2025 jährlich je Meter Straßenfront 0,85 Euro.

Artikel III

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Wietze, den 13.12.2024
Gemeinde Wietze
Der Bürgermeister
 —  L.S.
Wolfgang Klußmann