Quelle: © Landkreis Celle – Stabstelle 80; © LGLN 2024
hier: Aufstellungsbeschluss
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze am 12.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wieckenberg Nr. 14 (im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB) beschlossen.
Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist.
Der Planbereich des Bebauungsplanes Wieckenberg Nr. 14 „Kirchfeld“ befindet sich im Ortsteil Wieckenberg entlang der Straße Kirchfeld und Buschweg. Teilbereiche der Straßen Neddelförd, Flottgarten, Neue Straße und Gastenkamp sind betroffen.
Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:2.500 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Planung sollen der ortsbildprägende Charakter und die städtebaulichen Strukturen im oben beschriebenen Siedlungsgebiet erhalten werden. Hierfür wird u.a. eine offene Bauweise, eine Grundflächenzahl von 0,3 sowie eine Anzahl der zulässigen Vollgeschosse von I vorgenommen.