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Nachrichten aus Wietze
Ausgabe 10/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Gemeinde Wietze
Bebauungsplan Wieckenberg Nr. 14 „Kirchfeld“ mit örtlicher Bauvorschrift
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Wietze hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Wieckenberg Nr. 14 „Kirchfeld“ mit örtlicher Bauvorschrift im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 07.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

In seiner Sitzung am 16.04.2026 hat der Rat der Gemeinde Wietze die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung beschlossen.

Es wird darüber informiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht worden ist.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wieckenberg Nr. 14 „Kirchfeld“ mit örtlicher Bauvorschrift erstreckt sich entlang der Straßen Kirchfeld und Buschweg im Ortsteil Wieckenberg. Teilbereiche der Straßen Neddelförd, Flottgarten, Neue Straße und Gastenkamp sind betroffen. Der Geltungsbereich wird in der nachfolgenden Karte dargestellt:

 

Ziel und Zweck der Planung

Durch diese Planung sollen der ortsbildprägende Charakter und die städtebaulichen Strukturen im Geltungsbereich des Bebauungsplans WB-14 „Kirchfeld“ erhalten und angemessen entwickelt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Wieckenberg Nr. 14 „Kirchfeld“ mit örtlicher Bauvorschrift und Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a BauGB

vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026

im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten

Dienstag

08:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-18:00 Uhr

(sonstige Termine nach Vereinbarung)

zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu der Planung zu äußern.

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Anregungen können während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (z. B. per E-Mail an: anna.broeker@wietze.de) abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z. B. Briefpost, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

Wietze, den 12.05.2026

Gemeinde Wietze
gez. Wolfgang Klußmann
Bürgermeister