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Nachrichten aus Wietze
Ausgabe 12/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Wietze hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Jeversen Nr. 11 und Örtliche Bauvorschrift „An der Bahn“ beschlossen.

Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist.

Der Planbereich befindet sich im Südwesten Jeversens südwestlich des Paulinenweges. Der Geltungsbereich wird in der nachfolgenden Karte dargestellt:

 

Ziel und Zweck der Planung

Entsprechend der Flächennutzungsplanung soll im vorliegenden Planbereich ein kleines und ortsangepasstes Wohngebiet entstehen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt

vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026

durch Bereitstellung des Entwurfs des Bebauungsplans Jeversen Nr. 11 und Örtliche Bauvorschrift „An der Bahn“ und der Begründung dazu auf der Internetseite der Gemeinde Wietze unter https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/. Es besteht die Möglichkeit, sich zu der Planung elektronisch ( anna.broeker@wietze.de ) oder schriftlich zu äußern.

Die Unterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Ergänzend erfolgt die Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Gemeinde Wietze,

Neue Mitte 1 - 3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten

Dienstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr und

Donnerstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

(weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 05146 507-56).

Hier können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, eingesehen werden. Auf Wunsch wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Gemeinde mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äußern.

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

Wietze, den 01.06.2026
Gemeinde Wietze

 

Wolfgang Klußmann
Bürgermeister