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Nachrichten aus Wietze
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet - 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Familienzentrum „WIECKIE“ der Gemeinde Wietze

Artikel I

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) sowie §§ 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBl.S. 121), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Rat der Gemeinde Wietze in seiner Sitzung am 21.11.2024 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Familienzentrum „WIECKIE“ der Gemeinde Wietze beschlossen:

Artikel II

§ 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

(3) Der Kostentarif für das Familienzentrum „WIECKIE“ der Gemeinde Wietze gliedert sich wie folgt:

1.

Gesamtes WIECKIE

24,00 €

2.

Raum Freigeist

6,00 €

3.

Raum Wanderlust

6,00 €

4.

Raum Café Sorgenfrei

6,00 €

5.

Raum Ideenwald

6,00 €

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt am 01.12.2024 in Kraft.

Wietze, den 22.11.2024
Gemeinde Wietze
Wolfgang Klußmann
Bürgermeister