Der Rat der Gemeinde Wietze hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 die Hebesätze für 2025 für Grundsteuer A auf 300 v.H. und für Grundsteuer B auf 440 v.H. beschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen den Gleichheitssatz verstößt. Im Zuge der in der Folge gesetzlich beschlossenen Grundsteuerreform 2025 wurden alle wirtschaftlichen Einheiten von den Finanzämtern neu bewertet.
Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Um für die notwendige Transparenz zu sorgen, verpflichtet der niedersächsische Gesetzgeber jede Kommune dazu, einen aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer A und B auszuweisen.
Wie in jedem anderen Jahr auch, kann die individuelle Haushaltssituation einer Gemeinde unabhängig von der Verfahrensumstellung aber durchaus eine Anhebung der Hebesätze erfordern.
In jedem Fall ist aber klar, dass mit der Grundsteuerreform keine Belastungsneutralität für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in dem Sinne einhergehen kann, dass die Grundsteuer genauso hoch sein wird wie bisher. Denn das alte System mit den daraus resultierenden jeweiligen Beträgen wurde vom BVerfG als verfassungswidrig angesehen.
Die Höhe der Steuer, die individuell festgesetzt wird, wird sich demnach in den meisten Fällen verändern. Einige Grundsteuerschuldner werden mehr und andere weniger als vorher bezahlen müssen.
Die durch die Grundsteuerreform festgestellten neuen Werte sind nicht mit den bisherigen Einheitswerten vergleichbar, da die neuen Beträge nach einem wertunabhängigen Verfahren ermittelt wurden und anders als zuvor, keinen Verkehrswert oder vergleichbaren Wert darstellen.
Für die Grundsteuer A sind jedoch erst 92 % der Messbescheide ergangen. Zumal wurde intern festgestellt, dass etliche Bescheide fehlerhaft sein könnten. Dagegen müssten die Steuerpflichtigen Rechtsbehelfe beim Finanzamt einlegen. Sofern die Rechtsbehelfe erfolgreich sind, dürfte sich die Summe der Messbeträge reduzieren, was dann zu einem geringeren Aufkommen bei der Grundsteuer A führt.
Insofern wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 300 v.H. festgesetzt.
Rund 96 % aller Grundstücke, die der Grundsteuer B in der Gemeinde Wietze unterliegen sind aktuell vom Finanzamt neu bewertet. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 440 v.H. festgesetzt.
Im Laufe des Jahres 2025 ist mit weiteren Änderungen der Messbescheide von Seiten des Finanzamtes zu rechnen, sodass die Hebesätze zum Jahr 2026 möglicherweise noch einmal insgesamt anzupassen wären.