Im Ortsteil Wieckenberg ist das Abrennen von Kategorie F2 Feuerwerkskörpern im Zeitraum vom 31.12.2025 0:00 Uhr bis zum 01.01.2026 24:00 Uhr im Bereich der Stechinelli-Kapelle verboten.
Das Gebiet umfasst den Bereich Stechinellistraße ab Einmündung Kirchfeld in südöstlicher Richtung, den Kapellenweg und den Junkernsteg.
Im übrigen Gebiet gilt die gesetzliche Regelung aus § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.
Die Allgemeinverfügung kann während der Öffnungszeiten im Rathaus, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, eingesehen werden.