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Nachrichten aus Wietze
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung

Der Rat der Gemeinde Wietze hat am 14.12.2023 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Planbereich befindet sich nördlich der zentralen „Steinförder Straße" in der Ortsmitte Wietzes und wird wie auf der Karte dargestellt begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung:

Hier soll hinter dem vorhandenen Lebensmittelmarkt ein Bereich, der im Flächennutzungsplan bislang als Dorfgebiet gekennzeichnet ist, in sehr geringem Umfang als Wohnbauland genutzt werden.

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit

vom 01.02.2024 bis einschließlich 01.03.2024

im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1 — 3, 29323 Wietze, Zimmer 0G56, während der Sprechzeiten

Dienstag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

(sonstige Termine nach Vereinbarung)

öffentlich ausgelegt.

Sämtliche das Verfahren betreffenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde

Wietze https://www.wietze.detrathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ einzusehen.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung ist nicht erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wietze, den 23.01.2024
Siegel
Gemeinde Wietze
gez. Wolfgang Klußmann
Bürgermeister

Bebauungsplan Wietze Nr. W-34 und Örtliche Bauvorschrift „An der Steinförder Straße"

hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze am 31.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wietze Nr. W-34 und Örtliche Bauvorschrift „An der Steinförder Straße" mit Begründung und am 14.12.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Planbereich befindet sich nördlich der zentralen Steinförder Straße in der Ortsmitte Wietzes.

Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Hier soll hinter dem vorhandenen Lebensmittelmarkt ein Bereich, der im Flächennutzungsplan bislang als Dorfgebiet gekennzeichnet ist, in sehr geringem Umfang als Wohnbauland genutzt werden. Aufgrund dieser geringen Größe werden Belange der Regionalen Raumordnungsplanung dadurch nicht berührt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes VVietze Nr. W-34 und Örtliche Bauvorschrift „An der Steinförder Straße" mit Begründung wird gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit

vom 01.02.2024 bis einschließlich 01.03.2024

im Rathaus der Gemeinde VVietze, Neue Mitte 1-3, 29323 VVietze, Zimmer 0G56, während der Sprechzeiten

Dienstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

(sonstige Termine nach Vereinbarung)

öffentlich ausgelegt.

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.nieciersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten

nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung ist nicht

erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wetze, den 23.01.2024
Siegel
Gemeinde Wietze,
gez. Wolfgang Klußmann, Bürgermeister