Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I Seite 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. I S. 394), hat der Rat der Gemeinde Wietze am 14.12.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Wietze Nr. W-17 „Gewerbegebiet Industriestraße" (im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB) und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss sowie die Mitteilung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht worden ist.
Der Planbereich der 4. Änderung befindet sich im Westen des Kernorts Wietze südlich der Bundesstraße 214 zwischen „Reiherweg" im Westen und der „Industriestraße" im Osten und betrifft den gesamten nach einer Teilplanaufhebung im Nordwesten verbleibenden Planbereich. Er wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.