Die Gemeinde Wietze sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
im Fachbereich Bauen und Umwelt für den Bereich Bauleitplanung und allgemeine Bauverwaltung. Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen und zurzeit nach A 11 NBesG bzw. EG 10 TVöD/VKA bewertet.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
| - | Information und Beratung von Bürgern im Aufgabenbereich Bauordnung |
| - | Bauanträge und Bauvoranfragen bearbeiten |
| - | Aufstellung von Bauleitplänen |
| - | Stellungnahmen zu Plänen Dritter (z. B. Nachbarkommunen) erarbeiten |
| - | Gremienarbeit |
| - | Bearbeitung von Fördermaßnahmen |
| - | Protokollführung im Infrastrukturausschuss |
| - | Bearbeitung in Hochwasserschutz- und Gewässerangelegenheiten sowie in naturschutzrechtlichen Angelegenheiten |
Was bringen Sie mit?
| - | die Befähigung zur Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II |
| - | idealerweise haben Sie Erfahrung in den genannten Bereichen |
| - | Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit |
| - | Kenntnisse in den MS-Office Standardprogrammen |
Was bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen einen interessanten Arbeitsplatz, die sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes, gleitende Arbeitszeiten, nach der Einarbeitung die Möglichkeit zu Home-Office und eine Ihrer Qualifikation entsprechende Vergütung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 17.03.2024 an das Bewerberportal der Gemeinde Wietze unter www.wietze.de. Bitte fügen Sie der Bewerbung Zeugnisse, Nachweise und den Lebenslauf bei.
Ansprechpartner für Fragen zum Aufgabengebiet ist Frau Katrin Helmers, Telefon: 05146 / 507 - 57 oder unter katrin.helmers@wietze.de. Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist Frau Susanne Heincke, 05146 / 507 - 59 oder unter bewerbungen@wietze.de.
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Aus-wahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Auf-bewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.