Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wieckenberg Nr. 10 und Örtliche Bauvorschrift „Erweiterung Tiefes Tal“ und am 14.12.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist.
Der Planbereich befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Wieckenberg westlich des Neuwietzer Weges und wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes soll hier eine Erweiterung Wieckenbergs erfolgen. Entgegen der bisherigen Darstellung des Flächennutzungsplanes kann aber kein Dorfgebiet festgesetzt werden, weil das Entstehen landwirtschaftlicher Anlagen oder Nutzungen hier nicht erwartet werden kann. Daher wird der Flächennutzungsplan hier im Parallelverfahren einer 10. Änderung mit dem Ziel einer Ausweisung als Wohnbaufläche unterzogen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Wieckenberg Nr. 10 und Örtliche Bauvorschrift „Erweiterung Tiefes Tal“ mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 29.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten
| Dienstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| 14.00 Uhr - 16.00 Uhr | |
| Donnerstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
(sonstige Termine nach Vereinbarung)
öffentlich ausgelegt.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.
Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt sowie während der Sprechzeiten oder nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung ist nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.