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Nachrichten aus Wietze
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Wietze hat am 14.12.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Wietze, Teilplan 4 Wieckenberg, und gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, beschlossen.

Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist.

Der Planbereich befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Wieckenberg westlich des Neuwietzer Weges.

Diese Flächennutzungsplanänderung soll eine Erweiterung Wieckenbergs vorbereiten. Zwar ist hier bereits ein Baugebiet im Flächennutzungsplan enthalten, aber entgegen dieser bisherigen Darstellung kann hier kein Dorfgebiet verwirklicht werden, weil das Entstehen landwirtschaftlicher Anlagen oder Nutzungen hier nicht erwartet werden kann.

Der Entwurf der oben genannten Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten

Dienstag  —  08.30 Uhr - 12.00 Uhr

 —  14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag  —  08.30 Uhr - 12.00 Uhr

 —  14.00 Uhr - 18.00 Uhr

(sonstige Termine nach Vereinbarung)

öffentlich ausgelegt.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung ist nicht erforderlich.

Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt sowie während der Sprechzeiten oder nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wietze, den 27.02.2024
Gemeinde Wietze

Wolfgang Klußmann, Bürgermeister