Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Gartensaison, sondern leider auch die Hochsaison für Ratten. Infolge milder Winter und durch das jüngste Hochwasser in der Region suchen die Tiere zunehmend den Weg in Siedlungsbereiche. Die Gemeinde Wietze bittet deshalb um besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit Abfällen und Speiseresten.
Ratten stellen nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern gelten auch als potenzielle Überträger verschiedener Krankheitserreger – etwa durch Kot, Urin oder Speichel. Sie können sowohl Tiere als auch Menschen infizieren und damit eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Besonders kritisch ist dabei die Nähe zu Wohngebieten, in denen die Nager leicht Zugang zu Nahrung und Unterschlupfmöglichkeiten finden. Um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Abfällen, Speiseresten und Futterquellen unerlässlich. Präventive Maßnahmen wie das richtige Lagern von Müll, das Vermeiden von Essensresten im Abwasser sowie das Verschließen von Tierfutter im Außenbereich tragen wesentlich dazu bei, Ratten keinen Lebensraum zu bieten. Nur durch das bewusste Mitwirken Aller lässt sich die Ausbreitung effektiv eindämmen und die Lebensqualität im Ort sichern.
„Die Lage ist aktuell nicht besorgniserregend“, so Bürgermeister Wolfgang Klußmann, „aber wir möchten jetzt schon gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vorsorgen – denn ein kleiner Befall kann sich rasend schnell ausweiten.“
Warum breiten sich Ratten aus?
Ratten folgen dem Futterangebot. Offene Komposthaufen mit Essensresten, überquellende Mülltonnen oder falsch entsorgte Lebensmittelreste im Abfluss sind für die Tiere eine Einladung. Auch in öffentlichen Mülleimern rund um Imbisse oder Grillplätze finden sie ideale Bedingungen.
Was kann ich tun?
Die Gemeinde Wietze ruft zur Mithilfe auf. Jeder kann einen Beitrag leisten:
Ratten melden – schnell handeln!
Wer Ratten oder Hinweise auf einen Befall bemerkt – etwa Kot, Nagespuren oder Laufwege – sollte dies umgehend dem Ordnungsamt melden. Grundstückseigentümer sind laut Niedersächsischer Rattenbekämpfungsverordnung (RattBekVO) verpflichtet, einen Befall zu bekämpfen.