Im Amtsblatt der Gemeinde Palling vom 07.03.2025 (Nr. 3) auf der Seite 4 wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Jahrmarktes der Gemeinde Palling (Jahrmarktgebührensatzung) amtlich bekanntgemacht.
Die Präambel muss richtig lauten:
„Die Gemeinde Palling erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Jahrmarktgebührensatzung:“