Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Palling folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.695.000 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.864.200 € |
ab.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.340.000 € festgesetzt.
Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer - 310 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
1nachrichtlich:
Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 07.11.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) - 310 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) - 310 v. H.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 06.03.2026, Geschäftszeichen K.20-940-250006, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Palling, Bräuanger 1, Kämmerei, während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.