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Palling
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2026/13

Haushaltssatzung der Gemeinde Palling (Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Palling folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.695.000 €

und  im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.864.200 €

ab.

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.340.000 € festgesetzt.

§ 41

Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer - 310 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Palling, 11.03.2026
Gemeinde Palling
gez. Franz Ostermaier, Erster Bürgermeister

1nachrichtlich:

Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 07.11.2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) - 310 v. H.

2. Grundsteuer B (für Grundstücke) - 310 v. H.

II.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 06.03.2026, Geschäftszeichen K.20-940-250006, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Palling, Bräuanger 1, Kämmerei, während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Palling, 11.03.2026
Gemeinde Palling
gez. Franz Ostermaier, Erster Bürgermeister