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Palling
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Pfarrer Heringer‘schen Kindergartenstiftung Palling (Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.335.800 €

und

im Vermögenshaushalt 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

13.300 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Palling, 11.03.2026
Pfarrer Heringer’sche Kindergartenstiftung Palling
gez.
Franz Ostermaier
Erster Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Palling, Bräuanger 1, Kämmerei, während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Palling, 11.03.2026
Pfarrer Heringer’sche Kindergartenstiftung Palling
gez.
Franz Ostermaier
Erster Bürgermeister