Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.335.800 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.300 € |
| ab. | |
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Palling, Bräuanger 1, Kämmerei, während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.