Abbildung 1: Geltungsbereich
Veröffentlichung der Bekanntmachung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie im Amts- und Mitteilungsblatt Palling aktuell;
| I. | Billigung Entwurf |
| II. | Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB |
| III. | Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Palling hat in der Sitzung vom 10.04.2025 den Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Katzwalchen“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet und Amts- und Mitteilungsblatt Palling aktuell gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Weiter ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Auf den beiden östlichen Flurnummern 2105/3 und 2105/4 Gemarkung Palling soll mit der Änderung eine Wohnbebauung mit zwei Wohneinheiten und dazugehörigen Garagen für die eigenen Kinder ermöglicht werden. Die beiden Fl.-Nrn. waren bereits vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst, jedoch bisher nur für eine Bebauung mit Nebengebäuden zulässig. Im Norden und Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen, im Süden und Westen eine bestehende Wohnbebauung an.
Der Änderungsbereich umfasst die Fl.-Nrn. 2105/3 und 2105/4 Gemarkung Palling.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:
Der Entwurf des Bebauungsplanes der 9. Änderung, bestehend aus Plan mit Textteil, Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 05.05.2025 bis einschließlich 05.06.2025
im Amts- und Mitteilungsblatt Palling aktuell sowie im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde https://palling.de/rathaus-service/aktuelles-aus-dem-rathaus/bauleitplanung unter der Rubrik Rathaus & Service > Aktuelles > Bauleitplanung einsehbar.
Umweltschützende Belange
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird eine Nachverdichtung im Innenbereich ermöglicht. Die Bebauungsänderung wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Biotope oder wertvolle Landschaftsbestandteile werden durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt. Eingriffe im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Es besteht daher kein Ausgleichsbedarf.
Aufgrund der geplanten Nutzung und den getroffenen Festsetzungen ist davon auszugehen, dass keine wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkung zwischen den genannten Schutzgütern zu erwarten sind. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Fauna, Flora, Habitat oder Vogelschutzgebieten.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Palling https://palling.de/rathaus-service/aktuelles-aus-dem-rathaus/bauleitplanung unter der Rubrik Rathaus & Service > Aktuelles > Bauleitplanung eingestellt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Palling, den 15.04.2025/He
Franz Ostermaier
Erster Bürgermeister