Ausgabe 6/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Wahl zur Landrätin oder zum Landrat am 29.06.2025
Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 GG sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Wahl
| • | das 18. Lebensjahr vollendet haben (29.06.2007 oder früher geboren), |
| • | seit mindestens zwei Monaten (29.04.2025) im Landkreis Traunstein eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten |
| • | und nicht nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. |
Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, dann ist das bis Freitag, den 27.06.2025, 15.00 Uhr möglich. Zur Beantragung des Wahlscheines einschließlich der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:
- Rücksendung oder Rückgabe des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der unbedingt auf der Rückseite ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Bitte denken Sie an daran, dass aufgrund der kurzen Frist für die Briefwahlbeantragung der Postweg unter Umständen zu lange dauern kann.
- Persönliche Abholung nach Vorlage des auf der Rückseite ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sollte eine andere Person als Sie selbst den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen, so ist dies nur mit gesonderter Vollmacht möglich. Die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes im unteren Teil. Sie muss ebenfalls komplett ausgefüllt und unterschrieben sein.
- Möglich ist auch eine schriftliche (formlose) Beantragung mit Ihren persönlichen Daten, so auch per Telefax (08629/9882-20) oder per E-Mail (ewo@palling.bayern.de). WICHTIG – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
- Weiter besteht die Möglichkeit, den Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Den entsprechenden Link finden Sie hier: www.palling.de oder in der Gemeinde-Palling-App
Bitte denken Sie daran, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Gemeinde Palling – Wahlamt – eingegangen sein müssen!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 08629/9882-10 zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wahl und zu einer evtl. Stichwahl erhalten Sie auf unserer Homepage zum gegebenen Zeitpunkt.
Ihr Einwohnermeldeamt